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Allgemeine Geschäftsbedingungen der QeringGlobal GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Geschäftsbeziehungen und Verträge mit Geschäftspartnern. Als Geschäftspartner gelten
andere Unternehmen und natürliche Person, die befugt sind Kaufverträge und Fernabsatzverträge nach dem geltenden Gesetz abzuschliessen.
Allen gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen QeringGlobal und Geschäftspartnen werden die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde gelegt, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Käufern, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden AGB´s gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB`s des Geschäftspartners dennoch den Vertrag oder die Bestellung ausführen.
Fernabsatzverträge sind Verträge über Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen Unternehmer und Geschäftspartner unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
§ 2 Geschäftspartner sind verpflichtet, ihre Befugnis im Sinne von § 1 vor dem Abschluss eines Kaufs mitzuteilen.
§ 3 Angebot / Bestellung und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von QeringGlobal sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, es sei denn, dass QeringGlobal das Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
(2) Bestellt der Geschäftspartner die Ware und/oder Leistung auf elektronischem Wege, erhält der Geschäftspartner von QeringGlobal eine automatisierte Information über den Eingang der Bestellung. Die Information über den Zugang stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie dient lediglich der Kontrolle der übermittelten Daten.
(3) Der Vertrag mit dem Geschäftspartner kommt zustande, indem QeringGlobal innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung, die Ware an den Geschäftspartner ausliefert oder dem Geschäftspartner innerhalb dieser Frist eine Auftragsbestätigung zusendet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Falls QeringGlobal schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Geschäftspartner QeringGlobal eine angemessene Nachfrist, beginnend mit dem Tag der schriftlichen Inverzugsetzung, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Geschäftspartner vom Vertrag zurücktreten.
(2) QeringGlobal ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar/lieferbar ist oder QeringGlobal selbst von ihrem Zulieferer nicht rechtzeitig beliefert werden kann. In diesem Fall ist QeringGlobal verpflichtet, den Geschäftspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware/Leistung zu informieren und eine bereits erstattete Gegenleistung des Geschäftspartners unverzüglich zurückzuerstatten.
(3) QeringGlobal ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Geschäftspartner zumutbar ist.
(4) QeringGlobal haftet dem Geschäftspartner bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf eine von QeringGlobal zu vertretende vorsätzliche oder grobe Vertragsverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf eine von QeringGlobal zu vertretende vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung, ist die Haftung von QeringGlobal auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden beschränkt. In den übrigen Fällen des Lieferzuges haftet QeringGlobal nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
(6) Ist Lieferverzug gegeben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
§ 5 Gefahrübergang - Versand / Verpackung
(1) Der Versand erfolgt versichert auf Gefahr des Geschäftspartner. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Geschäftspartners zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen jedoch zu Lasten des Geschäftspartners.
(2) Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Geschäftspartner hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
(3) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Geschäftspartners verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Geschäftspartners. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) QeringGlobal behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Geschäftspartner hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Für beschädigte Rückware die nicht bezahlt ist, muss er aufkommen.
(2) Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Geschäftspartner den Dritten auf das Eigentum von QeringGlobal an der Vorbehaltsware hinzuweisen und QeringGlobal unverzüglich zu benachrichtigen. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, QeringGlobal alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch eine ggf. erforderlich werdende Intervention durch QeringGlobal entstehen.
(3) Verhält sich der Geschäftspartner vertragswidrig, insbesondere wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung durch QeringGlobal nicht nachkommt, kann QeringGlobal nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Geschäftspartner.
§ 7 Vergütung / Preise, Zahlungsverzug
(1) Die Preise von QeringGlobal beinhalten nicht die Transportkosten. Die Mehrwertsteuer und ein Teil der Verpackungskosten sind in dem Kaufpreis jedoch bereits enthalten.
(2) Ist zwischen dem Geschäftspartner und QeringGlobal nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
§ 8 Gewährleistung / Haftung / Gewährleistungsfristen
(1) Die Gewährleistungsrechte des Geschäftspartners richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen mit der Maßgabe, dass QeringGlobal bei Vorliegen eines Mangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist. Der Geschäftspartner hat QeringGlobal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nachbesserung gilt mit dem 2. vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Geschäftspartner hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Geschäftspartners durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Geschäftspartner nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz verlangen.
(2) QeringGlobal haftet für Schäden des Geschäftspartners uneingeschränkt nach diesem AGB und den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren zwei Jahre und bei gebrauchte Waren 1 Jahr. Der Beginn der Gewährleistungsfrist richtet sich nach dem Gesetz.
(4) Mängelansprüche des Geschäftspartners bestehen nur, wenn der Geschäftspartner seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
§ 9 Widerrufsrecht nach § 312 d. BGB
(1) Bei einem Vertragsschluss unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ist der Geschäftspartner gemäß § 312 d BGB berechtigt, innerhalb von 14 Tagen (nach Erhalt der Ware) ohne Angabe eines Grundes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§ 355 BGB) den Vertrag zu widerrufen bzw. die Ware zurück zu senden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Das Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht besteht nicht in den Fällen des § 312 d Abs. 4
(2) Im Fall eines Widerrufes bzw. der Rückgabe der Ware gemäß § 312 d BGB, § 355 BGB kann QeringGlobal gemäß § 357 Abs. 3 BGB Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung der Ware verlangen. Ein Anspruch auf Wertersatz besteht auch dann, wenn die Ware vom Geschäftspartner vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt wurde.
§ 10 Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der QeringGlobal und dem Geschäftspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München für Deutsche Auslieferung oder Lenzburg für Schweizer-Auslieferung.
Stand 10. 02. 2008
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